Der Klimabeirat Oranienburg (KBO) empfiehlt dringend den Beschluss des
Klimaschutzkonzepts im Dezember 2022 in der vorgestellten Fassung und eine sofortige
Umsetzung.
Wir hoffen auf eine grundsätzliche Bestätigung durch den Bauausschuss und einen finalen Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2022. Die Stellungnahme des Klimabeirates Oranienburg (KBO) wird im Folgenden zusammengefasst (Seite 2) und dann im Detail ausgeführt. Kritikpunkte, die wir aufführen, sehen wir nicht als Grund, das Konzept in der aktuellen Fassung abzulehnen, zu reduzieren oder den Beschluss zu verschieben. Die nachträgliche Erweiterung und Nachsteuerung soll durch die Kommunalpolitik jederzeit möglich sein
Hintergrund
Die aktuellen Ereignisse und Erkenntnisse zeigen, dass der Klimawandel sich beschleunigt und viel schneller als erwartet voranschreitet. Die gegenwärtigen Anstrengungen reichen bei Weitem nicht aus, das weltweite Klimaziel von max. 1,5 Grad Erderwärmung bis 2050 einzuhalten. Auch die Bundesrepublik Deutschland muss erheblich mehr Tempo beim Klimaschutz machen und die eigenen Ziele weiter verschärfen.
Vor diesem Hintergrund muss auch Oranienburg wesentlich ambitionierter an den Klimaschutz herangehen. Die derzeitigen Ziele der Bundesregierung werden aktuell nicht annähernd abgebildet und es ist nicht erkennbar, wie 50 % Wärme erneuerbar und 80 % Strom erneuerbar bis 2030 erreicht werden können, wenn nicht entschlossen und zeitnah gehandelt wird.
Oranienburgs Klimaschutzkonzept
Das Klimaschutzkonzept umfasst eine Bilanzierung nach dem BISKO-Standard (“Bilanzierungs-Standard Kommunal”), eine Potenzialanalyse für Treibhausgaseinsparungen auf Basis wissenschaftlicher Studien sowie konkrete Maßnahmensteckbriefe zur Erreichung der bilanziellen Klimaneutralität. Wir begrüßen sehr, dass das Klimaschutzkonzept partizipativ erstellt worden ist1. Das Feedback des Klimabeirates zu den Maßnahmensteckbriefen des Klimaschutzkonzepts wurde bereits integriert und teilweise übernommen.
Zusammenfassung der Stellungnahme des KBO zum Klimaschutzkonzept.
Das Klimaschutzkonzept der Stadt Oranienburg liefert unseres Erachtens die minimal notwendigen Schlüsselmaßnahmen zur Reduktion der Treibhausgase, um den bundesweiten Verpflichtungen zum Klimaschutz gerecht zu werden. Das vorliegende Konzept kann jedoch nur ein erster Schritt sein, dem die ambitionierte und zielorientierte Umsetzung folgen muss. Der KBO befürwortet zudem eine Erweiterbarkeit des Konzepts mit der Möglichkeit, Maßnahmen hinzuzufügen, um sich den Landes- und Bundeszielen und -vorgaben konform verhalten zu können. Von einer Streichung zu beschließender Maßnahmen ist aus unserer Sicht grundsätzlich abzusehen.
Zur Umsetzung des Klimaschutzkonzepts halten wir es für unabdingbar, zeitnah neues entsprechend qualifiziertes Personal einzustellen und eine angemessene Bezahlung bereitzustellen, da viele der Maßnahmen bereits Anfang 2023 beginnen sollen. Darüber hinaus halten wir eine Weisungsbefugnis der Klimaschutzbeauftragten und ggf. neuen Personals für unbedingt notwendig.
Der KBO unterstützt die Vorbildrolle der Verwaltung und die umfassenden Maßnahmen zur Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen in der Verwaltung, da zu erwarten ist, dass so die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung gegenüber ambitionierten Maßnahmen steigt. Darüber hinaus soll die Bevölkerung mittels der öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen informiert und aktiviert werden.
Das Thema Anpassung an den Klimawandel ist als Handlungsfeld im Klimaschutzkonzept mit wegweisenden Maßnahmen integriert, z.B. in der Landwirtschaft (KA2), da dies u.a. von den Bürger:innen häufig genannt wurde. Wir sehen aber weiterhin zusätzlich die Notwendigkeit eines umfassenden Anpassungskonzepts an den Klimawandel für die Stadt Oranienburg mit ihren Ortsteilen in allen relevanten Bereichen.
Der vorgelegte Fahrplan ist bzgl. der zeitlichen Vorgaben sehr anspruchsvoll. Es fällt auf, dass viele Maßnahmen bereits im 1. Quartal 2023 starten oder zu bearbeiten sind. Die notwendigen Investitionen müssen im Haushalt 2023 entsprechend abgebildet werden. Die angesetzten Personalaufwendungen in den Maßnahmen sind häufig unterbemessen. Letzteres gilt auch für die Kosteneinschätzung – Beispiel KA 1 (Versiegelung reduzieren) mit jährlich nur 2.000 . Eine laufende Präzisierung und Aktualisierung des Fahrplanes und €. Eine laufende Präzisierung und Aktualisierung des Fahrplanes und zugehörigen Haushaltsposten ist daher dringend geboten.
Wie oben bereits erwähnt: Der Klimabeirat Oranienburg empfiehlt dringend den Beschluss des Klimaschutzkonzepts im Dezember 2022 in der vorgestellten Fassung und eine sofortige Umsetzung.
Kommentare des KBO zum Klimaschutzkonzept und den aufgeführten Maßnahme
1. Bilanzierung
Es wurde nach dem BISKO-Standard (Bilanzierungssystematik Kommunal) bilanziert, was aktuell der Standard für alle Kommunen deutschlandweit ist. Dazu wurde das anerkannte Tool Klimaplaner des Klimabündnis genutzt. Wir haben hier Verbesserungsmöglichkeiten für das Tool und den Bilanzierungsstandard festgestellt². Es ist aber nicht Aufgabe der Stadt Oranienburg, im Alleingang den Standard zu verändern. Die Bilanzierung nach GHG Protocol wird vor allem für Unternehmen genutzt. Diese Methode wird für die Verwaltung und Stadtkonzerne genutzt werden. Die Datenlage zur Landwirtschaft ist noch nicht ausreichend. Wir raten dazu, diese gesondert nachzuholen, da hier sowohl Emissionen entstehen als auch Einsparungspotenzial besteht bis hin zu CO2-Senken.
2. Potenzialanalyse
Potenziale zur Treibhausgaseinsparung bei privaten Haushalten, in der Wirtschaft, im Verkehr und im Energiesektor werden analysiert. Es wird deutlich, dass die seitens des Bundes angestrebten Ziele noch nicht erreicht werden. Der Fokus im Bereich Wirtschaft liegt auf der Raumwärme. Leider wurde die industrielle Abwärme im Konzept bisher nicht berücksichtigt und auf das zu erstellende Wärmekataster verwiesen. Im Bereich Verkehr wird Potenzial in der Reduktion des motorisierten Individualverkehrs hervorgehoben. Das Konzept beschreibt zudem u.a. großes Potenzial im Bereich der Photovoltaik, Solarthermie und deren Kombination. Die Analysen sind ohne Dachstatik (und gegebenenfalls Dachsanierungsbedarf) getroffen, aber zeigen dennoch, dass hier enormes Potenzial zum Ausbau Erneuerbarer Energien steckt, das in naher Zukunft gehoben werden sollte. Die Maßnahmensteckbriefe liefern hierfür ganz konkrete Arbeitspakete.
3. Maßnahmen
Die Maßnahmen sind insgesamt sehr gut strukturiert und mit den Akteuren abgestimmt. Nachfolgend geben wir innerhalb der gegebenen Handlungsfelder Energieversorgung, Stadtentwicklung, Mobilität, Klimaneutrale Verwaltung, Kommunikation/Kooperation, Übergeordnete Maßnahmen und Klimaanpassung Empfehlungen zur Wirksamkeit und Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept. Messbare Einsparziele für die Maßnahmen sind aus unserer Sicht noch nachzutragen.
Handlungsfeld Energieversorgung
Der Klimabeirat begrüßt die vorgestellten Maßnahmen im Handlungsfeld „Energieversorgung“. Die hierbei fokussierte Transformation im Wärmesektor sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien setzen den richtigen Schwerpunkt in Richtung einer zukunftsfesten und klimafreundlichen Energieversorgung der Stadt Oranienburg. Allerdings sollte sich die Dekarbonisierung der Stadtwerke Oranienburg und anderer städtischer Unternehmen nicht ausschließlich auf die Wärmeversorgung konzentrieren, sondern auch andere Aspekte der Energieerzeugung und -übertragung berücksichtigen. Bei der Umsetzung der Maßnahmen sollten zudem neben den Stadtwerken Oranienburg auch andere Energieversorger und Unternehmen einbezogen werden. So sollten bspw. die Ergebnisse des Wärmekatasters transparent bereitgestellt werden, um Kooperationen in der Verwendung von Wärme zu ermöglichen. So könnte z.B. die Abwärme von Industrie für Anwendungen in anderen Unternehmen oder Gebäuden genutzt werden. Bei der Entwicklung von Windenergielösungen sollten neben den Stadtwerken ebenfalls weitere geeignete Energieversorger/Projektentwickler/Investoren berücksichtigt werden, um die Umsetzungswahrscheinlichkeit und -geschwindigkeit zu erhöhen. Auch im Bereich des Grünen Wasserstoffs sollten die Potenziale inkl. Entwicklungsoptionen für andere Unternehmen als die Stadtwerke aus diesem Grund geöffnet werden. Die Maßnahmen zur Wärmetransformation (bspw. kommunale Wärmeplanung) sowie zum Ausbau Erneuerbarer Energien sollten nicht an den Grenzen der Stadt halt machen, sondern Vernetzungspotenziale mit angrenzenden Kommunen bzw. Siedlungsbereichen mit berücksichtigen.
Handlungsfeld Stadtentwicklung
Der Klimabeirat begrüßt grundsätzlich die vorgestellten Maßnahmen im Handlungsfeld „Stadtentwicklung“. Da es sich bei der Stadtentwicklung um ein übergeordnetes langfristiges Thema handelt, sind verbindliche Leitfäden und Checklisten mit definierten Standards für eine zielgerichtete Entwicklung der Stadt (z.B. nachhaltiges Bauen) ein empfehlenswertes Werkzeug. Der Klimabeirat ist an der Mitwirkung bei der Erstellung von Leitfäden und Ergänzung von Checklisten sehr interessiert.
Neben der weiteren Einführung von Standards bzgl. des nachhaltigen Neubaus ist das Thema der Bestandssanierung nicht weniger wichtig. Daher ist das „Sanierungsmanagement für die Gesamtstadt“ eine passende Ergänzung.
Zuzüglich zu den neuen weiteren zu definierenden Standards bzgl. Neubau und Bestandssanierung ist die Reduzierung des Flächenverbrauchs wichtig. Durch die Reduzierung sind positive Effekte für Flora und Fauna und damit für Natur und Klima zu erwarten. Außerdem bietet dies die Gelegenheit sich in bestimmten Punkten dem zukünftigen Klima anzupassen bzw. darauf zu reagieren (Bspw. Hitze- und Überflutungsschutz).
Die Maßnahme S4 „Best Practice: klimaneutrale Gebäude“ ist sehr zu begrüßen. Aus Sicht des Klimabeirates ist die Vorbildrolle der Stadt bzgl. klimaneutraler Gebäude und darüber hinaus bei vielen weiteren Themen wichtig. Eine Verbindung mit dem Handlungsfeld Kommunikation/Kooperation zur Animierung der Bürger:innen mit Wohneigentum empfehlen wir hierfür (Maßnahme K1).
Infrastrukturentwicklung (Strom, Wärme, Wasser, ggf. grüner Wasserstoff, Mobilität) und Stadtentwicklung sollen in Zukunft stärker verzahnt werden. Auch diese Themen sollten im Handlungsfeld Kommunikation/ Kooperation breit publiziert werden.
Handlungsfeld Mobilität
Die Klimaschutzmaßnahmen im Bereich Mobilität stellen die Mindestanforderungen dessen dar, was für eine nachhaltige Verkehrswende von Nöten ist. Verkehr bedingt laut der Klimabilanz 24% der Treibhausgase auf dem Oranienburger Gebiet. Der größte Anteil wird dabei vom motorisierten Individualverkehr (MIV) emittiert. Die vier Mobilitätsmaßnahmen im Klimaschutzkonzept tragen dazu bei, den MIV etwas zu reduzieren und andere Fortbewegungsarten zu unterstützen. Dieses Ziel wird mit der Maßnahme zur Rad- und Fußverkehrsstrategie aber noch stärker unterstützt. Die Mobilität und Erreichbarkeit der Innenstadt ist weiterhin sicherzustellen und zu verbessern, um die Akzeptanz von Klimaschutzmaßnahmen in der Bevölkerung zu gewährleisten. Die Anbindung der Ortsteile mit durchgängigen Radwegen zur Kernstadt sowie innerhalb der Ortsteile selbst sollte Teil dessen sein.
Zur Reduzierung des MIV sind Maßnahmen zur Umsetzung alternativer Mobilitätsformen unabdingbar. Dem Umweltverbund muss bei aktuellen Planungen Vorrang gegeben werden. Der Klimabeirat schlägt des Weiteren vor, eine Maßnahme zum Aufbau eines städtischen Carsharings hinzuzufügen. Auch Kooperationen mit Unternehmen sollten zum Ausbau von ÖPNV oder geteilter Mobilität weiterentwickelt werden. Ein Plan für die Dekarbonisierung des verbleibenden MIV ist zu entwickeln.
Dem Klimabeirat fehlt eine Maßnahme zur Initiierung eines Modellprojekts „Autofreie Innenstadt“, mit dem eine schrittweise Ausweitung autofreier Zonen in der Innenstadt getestet werden könnte. Dieser Vorschlag wurde mehrfach im Bürger:innenworkshop aufgegriffen.
Bei der Maßnahme der Optimierung des ÖPNV sollten die Umsetzung und der Test von Mobilpunkten zur Kombination verschiedener emissionsarmer bzw. -freier Verkehrsträger bereits vor der Prüfung des Nahverkehrsplanes 2024 in Angriff genommen werden. Hierzu ist auch die bereits 2021 von der SVV beschlossene Konzeptionierung der Stadtbuslinie wieder aufzugreifen.
Handlungsfeld Klimaneutrale Verwaltung
Die Maßnahmen zur klimaneutralen Verwaltung sind wichtig, um die Vorbildrolle der Verwaltung und die Sichtbarkeit in der Stadt zu erhöhen. Der Beschluss zur Klimaneutralität der Verwaltung bis zum Jahr 2035 benötigt eine konsequente und erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen. Eine Weisungsbefugnis der Klimaschutzbeauftragten und neu einzustellendes Personal sind hierbei aus unserer Sicht von hoher Bedeutung.
Ein Leitfaden für nachhaltiges Bauen und die Digitalisierung der Verwaltung sind im Interesse der ganzen Stadt. Die Maßnahmen im Bereich energetischer Sanierung, effizienterer Nutzung kommunaler Gebäude und der WOBA, PV Anlagen, LED Beleuchtung stärken die Vorbildrolle der Stadt. Die Sensibilisierung und Weiterbildung der Mitarbeiter:innen und konsequente nachhaltige Beschaffung, insbesondere bei Kitaessen und Schulessen, IT und zukunftsorientierte Mobilität auch für Mieter:innen der WOBA, wird zudem einen Multiplikatoreffekt haben. Das Monitoring und Energiemanagement sind wichtig, um die Fortschritte der Einsparungen zu messen, um ggf. nachbessern zu können. Der Aufbau einer Wissensdatenbank soll Überblick über durchgeführte Projekte im Klimaschutz ermöglichen. Wir halten das Konzept der klimaneutralen Verwaltung für ineinandergreifend durchdacht und unbedingt notwendig.
Handlungsfeld Kommunikation/Kooperation
Der breiten Kommunikation und Kooperation zum Klimaschutz kommt große Bedeutung zu, insbesondere K1 zur Energieberatung. Die Bevölkerung muss „mitgenommen“ und eigenverantwortliches Handeln zum Klimaschutz initiiert werden. Die ausgewiesenen Maßnahmen sind grundsätzlich gut. Die gegenwärtige Personalsituation für den Klimaschutz bzw. Kommunikation/Marketing ist zu gering, um dieses Handlungsfeld zu forcieren.
Handlungsfeld Übergeordnete Maßnahmen
Die übergeordneten Maßnahmen stellen die Grundlage für eine erfolgreiche Transformation zur Klimaneutralität und die anderen Maßnahmen dar. Wir stimmen den Maßnahmen zu. Der Klimabeirat hält mehr als die in Ü1 angegebenen Personalstellen für notwendig. Ein jährlicher Klimaschutzbericht sowie eine Bilanz alle 2 Jahre sind eine gute Basis für ein Controllingsystem zur kontinuierlichen Nachsteuerung. Besonders begrüßt wird zudem die Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsportfolios der Stadtwerke für eine zukunftsfähige Versorgung der Stadt.
Handlungsfeld Klimaanpassung
Klimaschutz und -anpassung sind eng miteinander verknüpft. Die aufgeführten Maßnahmen zur Klimaanpassung sind auch Klimaschutz. Das betrifft alle in diesem Maßnahmenpaket zusammen gestellten Maßnahmen KA1 bis KA4 (Versiegelung reduzieren, klimafreundliche Landnutzung, Schwammstadt und blau-grüne Konzepte), für die jeweils CO2-Einsparpotenziale ausgewiesen werden. Wir stimmen diesen Maßnahmen zu. Aber: mit diesen Maßnahmen ist das Thema Klimaanpassung keinesfalls erschöpfend erfasst. Der Klimawandel findet bereits statt und wird sich weiter verstärken. Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel sind vielfach langwierig (Beispiel: Waldumbau, regionale Lebensmittelerzeugung). Die Aufstellung und Umsetzung eines umfassenden Klimaanpassungskonzeptes sind dringend geboten. Das Klimaschutzkonzept sollte im Rahmen der Weiterentwicklung um eine entsprechende Maßnahme (z.B. “KA 5 Klimaanpassungskonzept erstellen”) ergänzt werden oder diese sollte anderweitig in die Aufgaben der Stadtverwaltung eingebunden werden. Der Klimabeirat erklärt seine Bereitschaft, an einem entsprechenden Konzept mitzuwirken
Der Klimabeirat Oranienburg empfiehlt dringend den Beschluss des Klimaschutzkonzepts im
Dezember 2022 in der vorgestellten Fassung und eine sofortige
Umsetzung.